Die Bewerbung ist nur dann vollständig, wenn alle genannten Unterlagen zum Stichtag in elektronischer Form eingereicht wurden. In Ausnahmefällen können Unterlagen (Nachweis über die Behinderung, Einschätzung des Leiters der Klasse bzw. der Jahrgangsstufe) bis zu einer festzulegenden Frist nachgereicht werden.